Zentralschweizer BVG-
und Stiftungsaufsicht (ZBSA)

Jahresbericht

Die Berichterstattungsunterlagen müssen gesamthaft bzw. in einer Lieferung gesendet werden und umfassen in der Regel folgende Dokumente:

  • Jahresrechnung (Bilanz, Betriebs- bzw. Erfolgsrechnung, Anhang)
  • Bericht der Revisionsstelle
  • Stiftungsratsprotokoll über die Genehmigung der Jahresrechnung (rechtsgültig unterzeichnet; Protokolle sind von der Protokollführerin bzw. vom Protokollführer sowie von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten, respektive nach Massgabe der Unterschriftenregelungen, zu unterzeichnen)
  • Tätigkeitsbericht (nur für klassische Stiftungen)
  • Versicherungstechnisches Gutachten (falls vorhanden)
  • Formular W-01/2021 OAK BV (nur für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb)
  • Meldung Unterdeckung (falls notwendig)
  • Gegebenenfalls weitere von der Aufsichtsbehörde eingeforderte Unterlagen

Angaben zur Stiftung oder Vorsorgeeinrichtung

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Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.


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Zentralschweizer BVG- und
Stiftungsaufsicht (ZBSA)

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6002 Luzern

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041 228 65 23

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08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

 

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