Leistungsauftrag
Die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) ist eine öffentlichrechtliche Anstalt der Konkordatskantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit Sitz in Luzern. Sie beruht auf dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 19. April 2004.
Die ZBSA ist zuständig für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufsicht über sämtliche Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule (registrierte Pensionskassen, nichtregistrierte ausserobligatorische Personalvorsorgestiftungen, patronale Wohlfahrtsfonds) mit Sitz in einem der Konkordatskantone. Zudem ist sie Aufsichtsbehörde über die klassischen (in der Regel gemeinnützigen) Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug oder mehreren Gemeinden dieser Kantone angehören.
Die ZBSA überprüft im Rahmen der Aufgabenteilung mit den Revisionsstellen die Geschäftsführung und Vermögensanlage der Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen, verfügt Massnahmen zur Behebung von Mängeln und fungiert als Beschwerdeinstanz. Zudem entscheidet die ZBSA über Urkundenänderungen, Fusionen und Liquidationen, Aufsichtsübernahmen und -übergaben von Vorsorgeeinrichtungen und klassischen Stiftungen. Sie ist auch Änderungs- und Umwandlungsbehörde im Sinne von Art. 85, 86, 86a und 88 Abs.1 ZGB bei klassischen Stiftungen, die der Aufsicht von Gemeinden (ausser Kanton Uri) unterstehen. Schliesslich führt die ZBSA für alle Konkordatskantone das Register für berufliche Vorsorge und ein Verzeichnis über alle von ihr beaufsichtigten klassischen Stiftungen.